Abteilung II - Gebietsdenkmalpflege
Ob Kirchen, Burgen, Schlossanlagen, Rittergüter, Bauern- oder Wohnhäuser – um Kulturdenkmale zu erhalten, bedarf es großer Sachkenntnis und Erfahrung. Die Gebietsdenkmalpfleger informieren und beraten vor Ort Eigentümer, Bauherren, Planer, Handwerker und andere Partner. Sie tragen dazu bei, denkmal- und kostenverträgliche Lösungen zur Erhaltung des Kulturdenkmals zu finden. Dabei werden auch die Grenzen der Zumutbarkeit für den Eigentümer berücksichtigt. Starre Handlungskonzepte gibt es in der Denkmalpflege nicht. Die Arbeit am Kulturdenkmal ist stets eine individuelle, auf die jeweilige Situation und die gegebenen Handlungsspielräume des Eigentümers und mit Augenmaß abzustimmende Aufgabe.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Gebietsreferenten vereinbaren, so wenden Sie sich dafür bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde in Ihrem Landratsamt oder in Ihrer Stadt.
Die Abteilung Gebietsdenkmalpflege ist in folgende folgende Referate aufgeteilt:
-
Gebiete
- Westsachsen
- Ostsachsen
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Spezialbereiche
- Bauforschung
- Bautechnik
- Gartendenkmale
- Städtebau
- Technische Denkmale
- Volksbauweise
- Weitere Informationen zur Gebietsdenkmalpflege
Restaurierung
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Restaurierung
- Bewegliches Kunstgut und Raumausstattung
- Baugebundene Kunst
- Steinkonservierung
- Weitere Informationen zur Restaurierung
Hier finden Sie eine Übersicht über die für die sächsischen Landkreise und Städte zuständigen Referatsleiter und Referenten. Da die Zuständigkeitsbereiche sich an den Altkreisen orientieren, decken sie sich nicht mit den zehn neuen Kreisen und schließen Teilbereiche verschiedener Kreise ein.
Handreichung zur Dokumentation denkmalpflegerischer Maßnahmen
Dokumentationen sind unverzichtbarer Bestandteil vieler denkmalpflegerischer und konservatorisch-restauratorischer Tätigkeiten. Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen stellt hierfür eine Handreichung zur Verfügung. Das Formular kann sowohl informativ als auch im Rahmen denkmalpflegerischer Genehmigungen genutzt werden. Die fest markierten Positionen sind in jeder Dokumentation obligatorisch. Individuell auswählbare Positionen werden in Abstimmung zwischen Fach- und Genehmigungsbehörde projektbezogen festgelegt.